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Veröffentlicht am:
1.8.2022

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Überblick

Damit der Datenschutzbeauftragte die dargestellten Aufgaben und Anforderungen erfüllen kann, muss er sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung kennen. Das bedeutet, dass nicht nur die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) von Relevanz sind, sondern auch alle bereichsspezifischen Spezialnormen sowie Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretungen.

Welche Aufgaben ein Datenschutzbeauftragte hat, wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Unterrichtung des Unternehmens

Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das verantwortliche Unternehmen in allen relevanten Fragen des Datenschutzes. Die Unterrichtung meint die allgemeine Information über die bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten. Eine professionelle Beratung steht für das Implementieren eines aussagekräftigen Datenschutzkonzeptes, damit die verantwortliche Stelle Ihrer Nachweis- und Dokumentationspflicht im Sinne der DS-GVO nachkommen kann.

Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben

Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Er dient als verlängerter Arm der Aufsichtsbehörde und stellt durch ausgewählte Maßnahme sicher, dass Verantwortliche Ihren Pflichten erfüllen. Dazu zählt die interne Zuweisung von Zuständigkeiten sowie die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter inklusive entsprechender Überprüfungen. Zu berücksichtigen ist, dass die praktische Umsetzung der Datenschutzvorschriften grundsätzlich nicht in den Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten selbst fällt, sondern in der Verantwortung des Unternehmens liegt.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Im Hinblick auf die Datenschutz-Folgenabschätzung kommt dem Datenschutzbeauftragten eine Kontroll- und Beratungsfunktion zu. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen bei der richtigen Erstellung der Risikoanalyse bzw. der Risikoabschätzung, die Auskunft darüber geben soll, welche Folgen für den Schutz personenbezogener Daten bei einer geplanten Verarbeitungstätigkeit einhergehen könnten.

Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden

Der Datenschutzbeauftragte ist für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zuständig und dient somit als ihr direkter Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Diese Aufgaben übernimmt der Datenschutzbeauftragte im Alltag

Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem:

  • Überprüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit
  • Erstellung von jährlichen Tätigkeitsberichten
  • Überprüfung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
  • Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) des Unternehmens
  • Kommunikation mit Auftragsverarbeitern und Dienstleister inkl. Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Erstellen von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Erstellen von Vertragswerken
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Löschkonzepts
  • Entwicklung eines Verfahrens für die Bearbeitung von Betroffenenrechten
  • Kooperation mit Aufsichtsbehörden
  • Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen
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