Die europäische Datenschutzorganisation noyb („My Privacy is None of your Business“), gegründet vom Datenschutzaktivisten Max Schrems bemängelt die bewusst irreführende Darstellung der Cookie- Banner. Der Verein verschickte über 500 Beschwerdeschreiben an Unternehmen mit der Aufforderung, ihre Webseite innerhalb eines Monats an die Vorgaben des Datenschutzes anzupassen.
Cookies sind kleine Datensätze, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzer identifizierbar zu machen. Mit Hilfe von Cookies können Nutzerprofile erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten, Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird etwa für personalisierte Werbung herangezogen.
Nach den rechtlichen Vorgaben haben die Anbieter die Pflicht, ein nutzerfreundliches Consensmangement umzusetzen. Dazu gehört es, den Besuchern der Website eine echte Wahlmöglichkeit zur Datenverarbeitung zu bieten. Die Rechtslage fordert, dass eine Datenverarbeitung erst mit einer Einwilligung zulässig ist, diese muss freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegeben werden. Der Besucher muss eindeutig zu verstehen geben können, dass er mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Die Entscheidung, auf welche Art und Weise sie ihren Besuchern eine Einwilligung ermöglichen, die den rechtlichen Anforderungen an Daten- und Privatsphärenschutz entspricht, technisch umgesetzt werden kann und zugleich den wirtschaftlichen Interessen entspricht, liegt bei den Unternehmen.
Bei Cookie Hinweisen wenden einige Unternehmen Tricks an, gestalten mit Hilfe von Buttons, Aufbau und Beschriftungen diese Cookie-Banner zu komplizierten Klick-Labyrinthen, mit der Absicht, dass ein Großteil der Besucher mit ihrer Zustimmung eher eine datenschutzunfreundliche Auswahl treffen.
Um Druck aufzubauen, hat die Organisation noyb eine Software entwickelt, die verschiedene Arten von Cookie-Bannern unter die Lupe nehmen, die nicht mit der DS-GVO und der E-Privacy-Richtlinie zu vereinbaren sind, erkennen und automatisch Beschwerden generieren kann.
Mit dem Beschwerdeschreiben erhalten die Webseiten-Betreiber auch einen Link zu einer Klick-für-Klick-Anleitung für die gebräuchlichsten Lösungen, um ein zulässiges Cookie-Banner zu gestalten.
Bevor die formalen Beschwerden im Fall des Untätig bleiben bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingebracht werden, räumt noyb den betroffenen Unternehmen jeweils einen Monat lang Zeit ein, ihre Cookie-Banner an die rechtlichen Anforderungen anzupassen. Das Vorgehen betreibt die Organisation, nach eigenen Angaben, ohne Gewinnerzielungsabsichten. Ziel sei es, den Vorgang des Ablehnens genauso einfach zu gestalten wie die Zustimmung zur Datenverarbeitung. Im Vordergrund soll die Aufklärung und der Dialog stehen, nicht ein Bußgeld oder andere juristische Maßnahmen.